
STRAFRECHT
SCHNELLE UND SICHERE HILFE
Insbesondere im Strafrecht ist eine frühzeitige und kompetente Beratung und Vertretung unerlässlich. Haben Sie z.B. einen Strafbefehl erhalten gilt es, um noch Einspruch einlegen zu können, die Notfrist von zwei Wochen zu wahren. Auch bei einer Vorladung von der Polizei ist die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt zu empfehlen. Machen Sie gegenüber der Polizei unbedingt von ihrem Recht zu schweigen zu Gebrauch. Die Erfahrung zeigt, dass oftmals eine belastende Hauptverhandlung durch das frühzeitige Einschalten eines Rechtsbeistandes bereits im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren vermieden werden kann. Als Rechtsanwältin habe ich die Möglichkeit frühzeitig die Akte einzusehen und die Verteidigung optimal auf ihre Bedürfnisse anzupassen.
