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Recht

STRAFRECHT

SCHNELLE UND SICHERE HILFE

Insbesondere im Strafrecht ist eine frühzeitige und kompetente Beratung und Vertretung unerlässlich. Haben Sie z.B. einen Strafbefehl erhalten gilt es, um noch Einspruch einlegen zu können, die Notfrist von zwei Wochen zu wahren. Auch bei einer Vorladung von der Polizei ist die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt zu empfehlen. Machen Sie gegenüber der Polizei unbedingt von ihrem Recht zu schweigen zu Gebrauch. Die Erfahrung zeigt, dass oftmals eine belastende Hauptverhandlung durch das frühzeitige Einschalten eines Rechtsbeistandes bereits im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren vermieden werden kann. Als Rechtsanwältin habe ich die Möglichkeit frühzeitig die Akte einzusehen und die Verteidigung optimal auf ihre Bedürfnisse anzupassen.

Strafverteidigung
Ermittlungsverfahren
Akteneinsicht
Nebenklage
Hauptverhandlung
Revision

Schweigen Sie beim ersten Polizeikontakt. Verlangen Sie sofort Ihre Anwältin.

Jede Sekunde zählt – rufen Sie mich jetzt an.

Telefon: +49 151 4285 8023

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